SPD-Bundestagsfraktion engagiert sich gegen Gewalt an Frauen

Pressemitteilung zum Internationalen Tag zur Beseitigung der Gewalt an Frauen am 25.11.2025

Gewalt gegen Frauen passiert jeden Tag. Sie geschieht in Wohnungen, am Arbeitsplatz, in der Öffentlichkeit und im Netz. Zum Internationalen Tag zur Beseitigung der Gewalt an Frauen bekräftigt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Franziska Kersten den Anspruch, dass jede Frau in Deutschland sicher und frei leben können muss. „Der Schutz vor Gewalt ist keine Privatangelegenheit, sondern eine zentrale Aufgabe unseres Rechtsstaats und unserer Gesellschaft. Der Gewaltschutz und eine starke Frauenpolitik sind deshalb ein Schwerpunkt sozialdemokratischer Regierungsarbeit in dieser Legislaturperiode“, so die Abgeordnete für den Wahlkreis Börde-Salzlandkreis / so die betreuende Abgeordnete für den Wahlkreis Altmark/Jerichower Land bzw. Harz bzw. Halle.

Der Deutsche Bundestag soll in Kürze auf Initiative der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ein Gewaltschutzgesetz beraten, das den Schutz von Frauen vor Gewalt durch den Einsatz elektronischer Aufenthaltsüberwachung deutlich stärken soll. Damit werden Schutzlücken geschlossen, Betroffene erhalten mehr Rechte und staatliche Stellen bekommen wirksamere Instrumente. Dazu Kersten: „Gewalt darf nicht länger im Verborgenen bleiben und sie darf nicht folgenlos bleiben. Es ist Aufgabe der Politik, Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen Betroffene ernst genommen und geschützt werden und in denen Täterinnen und Täter konsequent zur Verantwortung gezogen werden.“

Damit Gewalt für Frauen nicht zu einer Sackgasse wird, braucht es aber auch ein starkes Hilfesystem. Bereits zu Beginn dieses Jahres wurde auf Druck der SPD das Gewalthilfegesetz verabschiedet, nach welchem Frauenhäuser und Fachberatungsstellen besser ausgestattet und langfristige Förderprogramme auf den Weg gebracht werden sollen. „Trotzdem wissen wir, dass die Kapazitäten vielerorts nicht ausreichen werden und Zugänge oft vom Wohnort oder vom Einkommen abhängen. Das Ziel ist aber klar: Jede Frau muss im Notfall einen Platz in einem Frauenhaus und Zugang zu qualifizierter Beratung finden können, unabhängig von ihrem Wohnort, ihrer finanziellen Situation, ihrem Aufenthaltsstatus oder davon, ob sie Kinder hat“, betont Kersten.

Gewalt gegen Frauen ist kein Randthema, sondern eine massive Verletzung von Grundrechten. „Die Verantwortung für Gewalt liegt immer bei den Täterinnen und Tätern, niemals bei den Betroffenen. Am 25. November erinnern wir an alle Frauen, die Gewalt erleben mussten oder ihr Leben durch Gewalt verloren haben. Wir arbeiten daran, Gewaltschutz und Unterstützung für Betroffene konsequent auszubauen, Frauenhäuser und Beratungsstellen verlässlich zu finanzieren und digitale wie analoge Gewalt entschieden zu bekämpfen. Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der Gewalt gegen Frauen weder hingenommen noch relativiert wird, sondern klar benannt und konsequent zurückgedrängt wird“, erklärt Kersten.