Im Haushalt 2022 wurden im neuen Denkmalschutz-Sonderprogramm XI zusätzliche 66 Millionen Euro bereitgestellt.
Grob gesagt richtet sich die Förderung an national bedeutsame oder das kulturelle Erbe mitprägende unbewegliche Kulturdenkmäler. Die Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Renovierungsarbeiten sowie Umbau- und nutzungsbezogene Maßnahmen sind nicht förderfähig.
Antragssteller können die Länder, andere Gebietskörperschaften, Kirchen, Stiftungen, Vereine und Privatpersonen sein. Die Antragsstellung erfolgt über die für den Denkmalschutz zuständigen Stellen der Bundesländer. Die Höhe der förderfähigen Kosten der Maßnahme beträgt maximal 50 %.
Solltet Ihr ein Projekt im Wahlkreis einreichen, informiert mich bitte rechtzeitig.
Umfangreichere Informationen und den Antrag findet Ihr hier: