Meine persönliche Erklärung zur Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht

Am 5. März haben wir den Wolf ins Bundesjagdrecht aufgenommen. Bei der Abstimmung darüber im Deutschen Bundestag habe ich eine Persönliche Erklärung abgegeben. Diese ist hier nachzulesen:

„Die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland ist ein Erfolg der Artenschutzpolitik. Zugleich stellt die wachsende Wolfspopulation insbesondere die Weidetierhaltung vor erhebliche Herausforderungen. Diese Herausforderungen wollen wir lösen. Die extensive Weidehaltung leistet einen unverzichtbaren Beitrag zum Natur- und Landschaftsschutz, zur Artenvielfalt sowie zum Küsten- und Hochwasserschutz. Ihr Schutz ist für mich ein zentrales Anliegen. Mit dem Gesetz wird der Wolf als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufgenommen. Neben dem Primat des präventiven Herdenschutzes sowie der Entnahme von Problemwölfen wird das Bundesjagdgesetz um die Option der Bejagung als Teil eines Bestandsmanagement und die Ausweisung von Weidegebieten ergänzt.

Der Herdenschutz ist und bleibt das zentrale Instrument, um Konflikte zwischen Wölfen und der Weidetierhaltung zu vermeiden. Wo Herdenschutz konsequent und wirksam umgesetzt wird, können Wolfsrisse selbst bei steigenden Wolfszahlen deutlich reduziert werden. Daher bin ich skeptisch, ob die Einführung des Bestandsmanagements den Druck auf die Weidetierhaltenden Betriebe reduzieren kann. Es ist wichtig, dass durch die Jagd nicht die Rudel- und Sozialstrukturen der Wolfsrudel zerstört werden, da dies sonst zu einem Anstieg der Risszahlen führen könnte. Entscheidend ist daher, dass der günstige Erhaltungszustand der Art weiterhin gewahrt bleibt. Auch künftig bleibt der Wolf eine nach europäischem Recht besonders geschützte Art. Ein wissenschaftlich fundiertes Wolfsmonitoring ist deshalb unverzichtbar.

Ich begrüße ausdrücklich, dass die Regelungen bis spätestens Ende 2030 und anschließend im Fünfjahresrhythmus auf Wirksamkeit überprüft werden.

Mit dem Entschließungsantrag stellen wir sicher, dass der Bund gemeinsam mit den Ländern Leitlinien für revierübergreifende Managementpläne erarbeitet und auf einen möglichst einheitlichen Vollzug hinwirkt. Damit soll gewährleistet werden, dass die Jagd mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands der Tierart Wolf im gesamten Bundesgebiet vereinbar ist.

Zugleich setzen wir uns für die Stärkung der Weidetierhaltung ein, denn vorbeugende Herdenschutzmaßnahmen treffen auf mehr Akzeptanz in der Praxis, wenn die wirtschaftliche Situation der Weidetierhaltung insgesamt verbessert wird. Um die Bedeutung des Herdenschutzes hervorzuheben, haben wir die Bundesregierung aufgefordert, den weiterhin erforderlichen vorbeugenden Herdenschutz in Zusammenarbeit mit den Ländern über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zu stärken.

Vor diesem Hintergrund stimme ich dem Gesetzentwurf zu.“