Die geplanten Kürzungen in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) werden abgemildert. Nach der Haushaltsbereinigungssitzung im Bundestag in der Nacht vom 16. auf den 17. November werden die GAK-Mittel im Gegensatz zum ursprünglichen Haushaltsentwurf der Bundesregierung um 66,75 Mio. Euro angehoben. Darin sollten die Bundesmittel noch um 293 Mio. Euro gekürzt werden.
Die SPD-Bundestagsabgeordnete für die Börde und das Jerichower Land, Dr. Franziska Kersten, äußerte sich erfreut über diesen Kompromiss: „Die SPD-Bundestagsfraktion bekennt sich damit klar zum ländlichen Raum. Ich selbst lebe gern dort und die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist für mich ein zentrales Anliegen. Daher freue ich mich sehr, dass es uns in den Haushaltsverhandlungen trotz widriger Umstände gemeinsam gelungen ist, die massiven Kürzungen bei der GAK deutlich abzumildern.“
Die GAK ist das wichtigste nationale Förderinstrument zur Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft, Entwicklung ländlicher Räume und zur Verbesserung des Küsten- und Hochwasserschutzes. Sie bildet den inhaltlichen und finanziellen Kern vieler Länderprogramme, wobei der Bund 60% der Mittel beisteuert. Große Bedeutung hat die GAK für Projekte im ländlichen Raum, bspw. die Umnutzung alter Gebäude zu Ferienwohnungen oder Dorfgemeinschaftsläden, die Sanierung von Dorfplätzen oder die Einrichtung sogenannter „Gesundheitskioske“.
Durch die Anhebung der Geldmittel im Bundestag können diese wichtigen Projekte im ländlichen Raum nun fortgeführt werden und auch die Kofinanzierung von Maßnahmen aus der zweiten Säule der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik wird gesichert. Franziska Kersten mahnt aber auch: „In einer Zeit mit schwieriger werdenden Haushaltslagen ist eine effiziente Mittelverwendung das Gebot der Stunde. Daher muss die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in diesem Bereich schnellstens verbessert werden. Mit dem heutigen Beschluss wurde das Bundeslandwirtschaftsministerium aufgefordert, beim Planungsausschuss mit den Ländern (PLANAK) darauf hinzuwirken, dass Bundesmittel zukünftig besser abgerufen werden und die Zusammenarbeit transparenter gestaltet wird.“
Neben der Erhöhung wurde entschieden, dass Mittel aus der GAK, die bis zum 31. August 2024 nicht abgerufen worden sind, unter den Bundesländern verteilt werden. Somit können Länder, die die Mittel gut abrufen, auf einen größeren Fördertopf zurückgreifen. Nicht geklärt wurde, wie mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) umgegangen werden soll. Laut SPD-Haushaltspolitikerin Esther Dilcher muss einstweilen noch offenbleiben, wie die bisherigen GAK-Maßnahmen zum Waldumbau und zur Wiederbewaldung zukünftig finanziert werden.