Eine ganz besondere Woche liegt hinter mir, denn am Mittwoch fanden im Bundestag die Kanzlerwahl und die Vereidigung der neuen Bundesregierung statt. Mit 395 Stimmen wurde Olaf Scholz zum vierten sozialdemokratischen Bundeskanzler der Bundesrepublik gewählt. Auf diesen Tag haben viele Genossinnen und Genossen lange hingearbeitet und ihre Anstrengungen haben sich gelohnt. Diese Wahl steht nicht nur für die erfolgreiche Arbeit der SPD in den vergangenen Monaten und Jahren, sondern sie steht auch für einen Umbruch. Denn nach 16 Jahren unionsgeführter Bundesregierung beginnt mit Olaf Scholz nun endlich eine neue Phase mit einer mutigen sozialdemokratischen Politik und einem neuen Regierungsstil. Auch wenn ich mir vielleicht eine stärkere Repräsentanz Ostdeutschlands in der Kabinettsbesetzung gewünscht hätte, freue ich mich sehr darüber, dass die neue Bundesregierung paritätisch besetzt wurde. Ich wünsche allen Ministerinnen und Ministern viel Erfolg im neuen Amt.
Mit der nun vereidigten Bundesregierung kann der Bundestag endlich seine reguläre Arbeit wieder aufnehmen und das ist angesichts der derzeitigen pandemischen Lage auch dringend nötig. Seit Oktober beobachten wir erneut einen enormen Anstieg der Infektionszahlen im Land. Angesichts des hohen Infektionsniveaus steigen auch die Zahlen der zu behandelnden Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern. Krankenhäuser und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zunehmend überlastet. Zahlreiche planbare Operationen und Eingriffe müssen verschoben werden, um Menschen mit einer COVID-19-Erkrankung behandeln zu können. Bereits im November wurden Covid-Patienten aus dem Süden und Osten Deutschlands in andere Bundesländer verlegt.
Ein Grund dafür ist die anhaltend hohe Anzahl an ungeimpften Personen. Studien belegen, dass das Ansteckungsrisiko vor allem unter Ungeimpften sehr hoch ist. Und auch ein Blick auf die Intensivstationen zeigt: Die große Mehrheit der Covid-Patienten ist ungeimpft. Es ist offenkundig, dass wir eine hohe Impfquote brauchen, damit unser Gesundheitssystem der Pandemie so gut wie möglich standhält. Zwar werden wir die Inzidenz mit einer hohen Impfquote und einer Teil-Impfpflicht nicht sofort in den Griff bekommen, doch beides wird dabei helfen, schwere Krankheitsverläufe und eine weitere Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.
Gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern haben wir deshalb einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie eingebracht. Über diesen wurde am Dienstag und Freitag im Plenum debattiert und anschließend abgestimmt. Das Gesetz sieht unter anderem eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für die Beschäftigten in Pflegeheimen und Krankenhäusern vor. Ziel dabei ist es, insbesondere ältere Menschen und Risikogruppen zu schützen und Infektionsausbrüche in diesen Einrichtungen zu verhindern. Bis zum 15. März 2022 muss das in den Einrichtungen bereits beschäftigte Personal daher nachweisen, dass es genesen oder vollständig geimpft ist. Ab dem 16. März 2022 gilt dies auch für Beschäftigte, die eine Tätigkeit in einer der genannten Einrichtung aufnehmen wollen.
Die Entscheidung über eine einrichtungsbezogene Impfpflicht habe ich mir nicht leicht gemacht. Wie viele meiner Kolleginnen und Kollegen habe auch ich mir gewünscht, dass wir solche Debatten aufgrund einer freiwilligen hohen Impfbereitschaft nicht brauchen. Doch dieser Wunsch ist nicht in Erfüllung gegangen. Die Anreize und Impfappelle laufen ins Leere und die Lage spitzt sich weiter zu. Mir ist die schwere des Grundrechtseingriffs auf die körperliche Unversehrtheit klar. Gleichwohl bin ich der Meinung, dass gerade die hilfsbedürftigen und vulnerablen Gruppen, die sich nicht aussuchen können von wem sie behandelt oder gepflegt werden, geschützt und Infektionsausbrüche in den genannten Einrichtungen verhindert werden müssen.
Bis Weihnachten wollen wir allen Bürgerinnen und Bürgern eine Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfung ermöglichen. Damit das auch gelingt, weiten wir mit dem Gesetz zudem den Personenkreis derjenigen, die Impfungen durchführen dürfen aus.
Darüber hinaus soll mit dem Gesetz auch der Maßnahmenkatalog, den die Länder jeweils mit einem Beschluss des Landesparlaments anwenden können, erweitert werden, um auf das regional sehr unterschiedliche Infektionsgeschehen reagieren zu können. Künftig können die Länder gastronomischen Einrichtungen, Clubs, Diskotheken oder andere Freizeit- und Kultureinrichtungen flächendeckend schließen.
Mit den namentlichen Abstimmungen zu den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes am Freitag endete auch meine Woche im Bundestag.