Wochenrückblick – KW 26/2025

Liebe Leserinnen und Leser,

im Landesparteirat der SPD Sachsen-Anhalt an dem ich vergangenen Samstag digital teilgenommen habe, habe ich zur aktuellen Lage der Kommunen gesprochen und deutlich gemacht, dass die Finanzlage vieler Städte und Gemeinden angespannt teils sogar prekär ist. Ursachen dafür sind unter anderem stagnierende Steuereinnahmen, steigende Ausgaben und neue Aufgaben ohne ausreichende Gegenfinanzierung. Der Investitionsstau wächst mittlerweile auf über 186 Milliarden Euro. Gleichzeitig stehen die Kommunen vor großen Herausforderungen, etwa bei der Integration von Geflüchteten, Klimaschutz oder dem Ausbau der Infrastruktur. Unsere Kommunen sind wesentliche Garanten der öffentlichen Daseinsvorsorge in Deutschland. Sie sind verantwortlich für den Bau und die Instandhaltung kommunaler Straßen, die Sicherstellung der Wasser- und Energieversorgung sowie die Bereitstellung öffentlicher Bildungs- und Betreuungsangebote. Jenseits dieser Pflichten sichern die Kommunen die Lebensqualität durch sogenannte freiwillige Leistungen wie die Förderung von Jugendarbeit, Kultur- und Sportangeboten oder zusätzliche kommunale Verkehrsangebote. Ein Beispiel hierfür ist das Kalibad in Zielitz. Seit Jahren sorgt die Gemeinde als Träger des örtlichen Schwimmbads dafür, dass die Eintrittspreise für alle erschwinglich bleiben. Vom Babybecken für die Kleinsten bis zum großen Edelstahlbecken für Sportschwimmer – das Schwimmbad bietet Angebote für alle Altersgruppen. Auch Schwimmkurse und Unterricht finden hier regelmäßig statt. Doch Erhalt, die Ausstattung und Energieeffizienz kosten natürlich.
Mit unserem Koalitionspartner haben wir deshalb vereinbart, die Kommunalfinanzen, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit sowie Investitionstätigkeit der Kommunen zu stärken. Ein zentrales Instrument zur Stärkung der Investitionstätigkeit ist das Sondervermögen Infrastruktur. 100 Milliarden Euro stehen aus dem Sondervermögen für die Länder und Kommunen für zusätzliche Investitionen in den nächsten 12 Jahren zur Verfügung, aus dem allein Sachsen-Anhalt rund 2,5 Milliarden Euro erhalten soll. Die SPD-Landtagsfraktion hat bereits Vorschläge erarbeitet, wie dieses Geld sinnvoll eingesetzt werden kann. Sie schlägt unter anderem vor, die kommunale Investitionspauschale im Finanzausgleichsgesetz (FAG) deutlich zu erhöhen, damit Städte und Gemeinden eigenverantwortlich investieren können – etwa in marode Brücken, moderne Schulen oder eine funktionierende Infrastruktur. Ab 2025 könnten dann jährlich jeweils 50 Millionen Euro unter anderem in Schulen und Kitas. Weitere 50 Millionen in die Sanierung von Schwimmbädern, jeweils 50 Millionen für Krankenhäuser sowie in die digitale Infrastruktur. Auch der Ausbau wirtschaftsnaher Infrastruktur, die energetische Sanierung von Landesgebäuden oder Investitionen in Feuerwehrgerätehäuser, Ganztagsschulen und die ambulante Gesundheitsversorgung sind Teil des Pakets. Entscheidend ist, dass das Land frühzeitig die Weichen stellt. Dazu gehört auch eine unbürokratische Mittelvergabe.

Bundeshaushalt 2025

Auch in Berlin stand das Thema Finanzen in dieser Woche weit oben auf der Tagesordnung: Das Bundeskabinett hat den zweiten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 sowie die Finanzplan-Eckwerte bis 2029 beschlossen. Mit dabei waren zwei zentrale Gesetzentwürfe – zur Errichtung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie das Haushaltsbegleitgesetz 2025. Die Ausgangslage ist alles andere als einfach, denn die Haushaltsaufstellung erfolgt in Zeiten massiver Konsolidierungserfordernisse bei gleichzeitigem Investitionsbedarf und wachsender Erwartungen an den Staat. Diese Spannung begleitet jede finanzpolitische Entscheidung und sie sorgt zu Recht für intensive Diskussionen im Bundestag. Als Abgeordnete spüre ich den Druck von beiden Seiten. Ich verstehe, wenn viele mit Skepsis auf weitere die gigantischen Schulden blicken, mir geht es genauso. Und doch: Die Alternative, nötige Investitionen in Klimaschutz, Bildung und Infrastruktur zu verschieben, ist ebenfalls schwer zu vertreten.

Mehr Transparenz, mehr Tierwohl – wir machen das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz besser

Als das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz im Jahr 2023 erstmals eingeführt wurde, war das ein längst überfälliger Schritt: Bis dahin hatten wir im Supermarkt kaum eine Chance zu erkennen, wie das Tier gelebt hat, dessen Fleisch wir gekauft haben. Die Einführung der staatlichen Kennzeichnung für frisches Schweinefleisch war der erste Versuch, endlich Licht ins Dunkel der Tierhaltung zu bringen und Verantwortung entlang der gesamten Produktionskette sichtbar zu machen. Das bisherige Gesetz war aber reformbedürftig, weil einerseits zu kompliziert, anderseits aber zu kurz greifend. Darauf haben uns auch die Bundesländer hingewiesen. Wir nehmen deren Bedenken ernst und verschieben daher die Umsetzung der Haltungskennzeichnung um einige Monate. Das soll aber nicht als Rückschritt verstanden werden. Die so gewonnene Zeit werden wir nutzen, um das Gesetz praxistauglich zu gestalten und noch klarer auf das Tierwohl auszurichten. In unserem Entschließungsantrag sind wesentliche Vorgaben enthalten. Wir wollen:

- eine klarere Formulierung und bundeseinheitliche Ausgestaltung des Kriterienkataloges bei den Haltungsbedingungen
- die Flexibilisierung der Beimischungsgrenze über 20 % hinaus (Downgrading)
- die Gewährleistung eines einheitlichen Vollzugs und der Überwachung insbesondere durch bessere Datenaustauschmöglichkeiten zwischen den Behörden
- die Einbindung der Datenbanken privater Siegelanbieter, sodass der Aufwand der Landwirtschaft zur Dateneingabe minimiert wird

Momentan gilt die Haltungskennzeichnung nur für frisches Schweinefleisch im Handel. Diese Beschränkung bringt aber weder den Tieren noch der Landwirtschaft etwas. In einem nächsten Schritt werden wir die Haltungskennzeichnung daher auf verarbeitete Produkte, die Außer-Haus-Verpflegung sowie Rinder und Geflügel ausdehnen.

Mit Rückenwind in die inhaltliche Arbeit: Parlamentskreis Ländlicher Raum mit Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer

Vor drei Wochen haben wir den Parlamentskreis Ländlicher Raum konstituiert und das Interesse war von Anfang an groß! Gemeinsam mit vielen Kolleginnen und Kollegen aus dem Bundestag haben wir über die künftige Struktur, Arbeitsweise und die vielfältigen Herausforderungen des ländlichen Raums diskutiert: Von Infrastruktur und Daseinsvorsorge über Landwirtschaft, Fachkräftemangel bis hin zur Digitalisierung. In dieser Woche fand nun unsere erste inhaltliche Sitzung statt und wir hatten direkt hochkarätigen Besuch: Niemand Geringeres als Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer war zu Gast. Gemeinsam mit ihm haben wir darüber gesprochen, welche Vorhaben das Landwirtschaftsministerium plant und welche neuen Aufgaben sein Haus im Bereich Heimat übernehmen wird. Da der Parlamentskreis die Chance bietet, ressortübergreifend Impulse zu setzen, haben wir uns im Anschluss Zeit genommen für Berichte aus den Ausschüssen – um herauszuarbeiten, welche Themen aus den verschiedenen Politikbereichen den ländlichen Raum betreffen und wo wir konkret aktiv werden können.

Zwei Schnappschüsse von meiner Woche: Der Sachsen-Anhalt-Abend und der Bauerntag

Am Mittwochabend war ich gemeinsam mit meinem gesamten Berliner Team beim Sachsen-Anhalt-Abend in der Landesvertretung in Berlin. In entspannter Atmosphäre haben wir ein Gläschen anhaltinischen Wein genossen und viele interessante Gespräche geführt. Besonders gefreut habe ich mich über den Austausch mit Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff aber auch über viele Begegnungen mit Vertretern aus Wirtschaft, Gesellschaft und Politik, die Sachsen-Anhalt gestalten und voranbringen. Direkt im Anschluss ging es für mich noch weiter zum Abend des Deutschen Bauerntags. Hier standen sowohl die Zukunft der Landwirtschaft wie auch die aktuellen Herausforderungen für unsere Landwirtinnen und Landwirte im Vordergrund. Auf dem dort ausgestellten Traktor habe ich direkt meine Erinnerungen an frühere Fahrten auf dem Land wieder aufleben lassen.